Was ist aus unserem einstmals so stillen Dorf geworden? Seit einiger Zeit hat sich unsere Lebenssituation vollkommen verändert. Lärm belastet uns 24 Stunden am Tag . Erholsamer Schlaf bei geöffneten Fenstern ist kaum noch möglich, Entspannung in den Gärten gleich null, Wertverluste unserer Immobilien und die Angst hier in Zukunft keine lebenswerte Grundlage mehr zu finden belasten die Bürger.
Schuld daran ist u. a. die unerträgliche Verkehrssituation und die damit verbundene Lärmbelastung auf der A 2. Seit der Maueröffnung und insbesondere seit der Osterweiterung im Jahr 2004 ist die A 2 zur Transitstrecke 1. Klasse zwischen den ehemaligen „Ostblockstaaten“ und dem Ruhrgebiet geworden.
Täglich befahren z. Z. ca. 98.000 Fahrzeuge, davon ein Großteil LKW´s bis 40 t, diesen Autobahnabschnitt mit den daraus resultierenden Lärm- und Schadstoffimmissionen. Die Autobahnpolizei Bielefeld ermittelte am Bielefelder Berg einen LKW Anteil von bis zu 50 %. Experten prognostizieren eine weitere Erhöhung des LKW Verkehrs bis zum Jahr 2025 um bis zu 80 %. Ein Horrorszenario, wenn man bedenkt, was der heutige Verkehr bereits für eine enorme Belastung mit sich bringt.
Aber, so denken wir, es gibt ja das 16. Bundesimmissionsschutzgesetz, dass dem Bürger Rechte auch zum nachträglichen Lärmschutz unter bestimmten Voraussetzungen einräumt. Diese, zum Schutz der Gesundheit verabschiedeten Gesetze sollten uns doch die Möglichkeit geben, eine Überprüfung der Situation zu beantragen. Gedacht, getan, der Landesbetrieb Straßen NRW erhielt den Auftrag, die Verkehrssituation und die daraus resultierende Lärmbelastung zu untersuchen.
Wer nun jedoch glaubte, die zuständigen Mitarbeiter würden diese Überprüfung im Interesse der Gesundheit der Bürger korrekt, unter Berücksichtigung der aktuellen Lage vornehmen, sah sich gewaltig getäuscht.
Mit einer nicht vermuteten Arroganz wurde unser vermeintliches Recht auf nachträglichen Lärmschutz grundsätzlich abgelehnt. Begründungen, soweit sie überhaupt geliefert werden, blieben unverständlich.
Man konnte sich des Eindrucks nicht erwehren, dass man Anfragen die mit Kosten für den jeweiligen Bauträger verbunden sein könnten, schon vom Grundsatz her als Zumutung betrachtet.
Angeblich fachlich fundierte Argumente bzgl. der Ablehnung, wenn sie denn überhaupt genannt wurden, stellten sich bei intensiver Nachforschung zumindest als weiter überprüfenswert dar.
Für die Berechnung der Lärmbelastungswerte wurden veraltete Zahlen und falsche Entfernungsangaben verwendet. Die neuesten Entwicklungen durch die Osterweiterung im Jahr 2004 wurden überhaupt nicht berücksichtigt obwohl gerade diese Tatsache zu einer enormen Erhöhung des Schwerlastverkehrs geführt hat. Die „Horrorprognosen“ aus dem eigenen Haus und des Berliner Verkehrsministeriums wurden ebenfalls nicht berücksichtigt. Weitere Angaben bezüglich der verwendeten Konstanten in einem überaus komplizierten Berechnungsverfahren konnten mangels vorhandener Fachkenntnisse nicht erläutert werden.
Das dann das doch irgendwie ermittelte Ergebnis, natürlich zum Bedauern des Landesbetriebes, leider ganz knapp unter den gesetzlichen Grenzwerten lag, kann einen nicht wirklich überraschen, wenn man bedenkt, dass ein Überschreiten dieser Werte u. U. ein Recht auf nachträglichen Lärmschutz bewirken kann. Die niedersächsische Straßenbaubehörde musste bereits aufgrund von „Nachberechnungen“ zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen für die Bewohner errichten bzw. ausweiten.
Ein Schelm, der nun Böses dabei denkt, warum sich die Mitarbeiter des Landesbetrieb Straßen so vehement gegen die Verwendung aktueller Zahlen wehrt.
So bleibt wohl wieder nur, wie im Umgang mit Behörden schon fast üblich geworden, der Rückgriff auf rechtlichen Beistand.
Ein Trauerspiel, wenn man bedenkt, dass hier nicht nur private Gelder sondern auch Steuergelder verschwendet werden müssen um der Ignoranz von Behördenmitarbeitern Einhalt zu gebieten.
Als wenn nun diese Belastungen nicht schon ausreichen würden versuchen nun dieselben Mitarbeiter des Landesbetrieb Straßen NRW mit der gleichen Ignoranz und Arroganz die Rechte der Bürger im Rahmen der geplanten Tank- und Rastanlage einzuschränken.
Von der Kompetenz und der Arbeitsweise der Sachbearbeiter und des Leiters der Behörde konnten wir uns ja beim Anhörungstermin der Bezirksregierung zur Tank- und Rastanlage in wirklich „eindrucksvoller „Art überzeugen.
Offensichtlich wurde hier u. a., dass nicht einmal die Grundlage für eine ordnungsgemäße Planung durch Information der betroffenen Gemeinden und Anwohner geschaffen wurde.
Bei der Erklärung zur Notwendigkeit einer solchen Anlage kamen nun plötzlich Zahlen und Prognosen auf den Tisch, deren Existenz man im Rahmen der Beurteilung eines grundsätzlichen Lärmschutzes so massiv abstreitet.
Eine für den Bürger wenig nachvollziehbare Arbeitsweise, es sei denn, man unterstellt, dass der Landesbetrieb Straßen sich immer nur der Daten bedient, die für das gerade aktuelle Projekt im Sinne der Behörde notwendig erscheinen???
Die Erklärungen zur Wahl des Standortes ließen ebenfalls die mangelnde Sorgfalt bei der Bearbeitung erkennen. Da werden Siedlungen mal eben zu Streubebauungen oder aber sie verschwinden ganz von der Landkarte. Orts- oder wenigstens Kartenlese-Kenntnisse scheinen nicht sehr ausgeprägt zu sein.
Alle anderen Argumente der Bürger gegen die geplante Anlage wurden ebenfalls, wie soll es auch anders sein, mit einem Federstrich vom „Tisch gefegt“. Die Antworten auf unsere Widersprüche bedürfen wohl keiner weiteren Kommentierung .
So können wir also nur hoffen, dass die Bezirksregierung in Detmold den Mut aufbringt, die vollkommen unzureichende und fachlich sehr fragwürdige Arbeit des Landesbetrieb Straßen zu rügen, indem sie das Projekt abgelehnt Ansonsten bleibt uns auch hier nur der Gang vor das Verwaltungsgericht.
Das Gesetz gibt uns Bürgern einige wenige Rechte zum Schutz unserer Gesundheit und Lebensqualität. Es ist ein Skandal, dass diese Rechte von den zuständigen Behörden offensichtlich mit „Füssen getreten“ werden. Bei den Entscheidungen des Landesbetrieb Straßen geht es ausschließlich nur um die Wahrung finanzieller Interessen des Landes und des Bundes. Unsere Interessen bleiben vollständig unberücksichtigt. Meinen Vorstellungen von Demokratie und vor allen Dingen Rechtsstaatlichkeit entspricht eine solche Vorgehensweise jedenfalls nicht.
Wir können die Verkehrssituation auf der A 2 und die befürchtete Entwicklung nicht ändern. Wir können aber dafür sorgen, dass die zuständigen Behörden unser Recht auf Erhaltung unserer Gesundheit umsetzen. Nur gemeinsam kann es uns gelingen, der Ignoranz von Behörden Einhalt zu gebieten. Engagieren Sie sich.
Sabine Schwarz